Schadenanzeige
Damit eine Regulierung erfolgen kann, sind gleich mehrere Punkte zu berücksichtigen. Hierzu zählt zunächst einmal die Tatsache, dass eine Schadenanzeige rechtzeitig bzw. fristgerecht zu erfolgen hat. Welcher Zeitraum hierbei einzuhalten ist, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich bemessen. Am besten ist es, auf Nummer sicher zu gehen und den Versicherer noch taggleich bzw. am Tag der Schadenentstehung zu informieren. Sollte der Versicherer zu spät bzw. nach Ablauf der gültigen Frist informiert werden, so ist es unter Umständen möglich, dass er keine Leistung erbringen muss.
Was die eigentliche Schadenanzeige betrifft, so kann diese sowohl auf dem telefonischen Wege als auch schriftlich erfolgen. Üblich ist eine Kombination aus beiden: In der Regel wird der Versicherer erst einmal telefonisch oder per Internet über den Schaden informiert – auf diese Weise wird sichergestellt, dass man als Versicherungsnehmer nicht gegen die Obliegenheiten des Versicherungsvertrags verstößt. Im nächsten Schritt gilt es genauere Informationen nachzuliefern. Hierzu gilt es einen Bericht auszufüllen, in welchem der Hergang und das Ausmaß des Schadens beschrieben werden. Teilweise können entsprechende Berichte frei verfasst werden, teilweise ist es so, dass die Versicherer auch Formulare oder Bögen versenden.
Sollte sich herausstellen, dass bei der Schadenanzeige nicht wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden, kann die Hausratversicherung die Zahlung bzw. die Leistung einer Entschädigung verweigern.


