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Schadenfeuer

Eine Hausratversicherung sichert verschiedene Risiken ab, unter anderem auch Feuer. Um genau zu sein, wird jedoch kein Schutz gegen jede Art von Feuer geboten. Stattdessen bietet die Hausratversicherung einen Schutz gegen nicht bestimmungsgemäßes Brennen. Ein entsprechendes Feuer bezeichnet man auch als Schadenfeuer. Hierbei handelt es sich um ein Feuer, das nicht bestimmungsgemäß brennt.

Am einfachsten ist dies zu verstehen, wenn man betrachtet, was unter einem bestimmungsgemäßen Feuer zu verstehen ist. Damit ist ein Feuer gemeint, das gewünscht ist bzw. das alltäglich ist und von welchem im Allgemeinen keine Gefahr ausgeht. Ein Beispiel für ein solches Feuer ist etwa ein Kaminfeuer: Der Kamin wird entzündet, um Wärme zu entwickeln – gleichzeitig verhält es sich so, dass das Feuerholz im Kamin brennen darf, weil darin der Bestimmungszweck des Kamins liegt und dieser einen Schutz bietet.

Ein Schadenfeuer ist hingegen ein Feuer, welches nicht erwünscht ist und einen Schaden herbeiführt. Sobald das Feuer einen Schaden am Hausrat oder an Teilen des Hausrats herbeiführt, wird es im Versicherungswesen als Schadenfeuer bezeichnet. Schäden, die auf diese Weise entstehen bzw. die auf ein Schadenfeuer zurückzuführen sind, können als Versicherungsfall deklariert werden, was für den Versicherungsnehmer im Endeffekt bedeutet, dass er einen Anspruch auf Entschädigung durch den Versicherungsnehmer geltend machen kann.

Im Übrigen kann ein Schadenfeuer aus einem ursprünglich bestimmungsgemäßen Feuer resultieren. Wenn es zum Beispiel an einem Kamin zu einem Funkenschlag kommt und ein Funke einen in der Nähe befindlichen Teppich entzündet, so liegt ein Schadenfeuer vor, dessen finanzielle Folgen über den Versicherer reguliert werden können.


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