Schadenfreiheitsrabatt
Ursprünglich stammt der Schadenfreiheitsrabatt aus dem Bereich der Kfz-Versicherung. Je länger ein Fahrzeugbesitzer unfallfrei bzw. schadenfrei gefahren ist, desto niedriger wurde der Versicherungsbeitrag. Wie hoch der Rabatt auf den Beitrag ausfällt, hängt von der sogenannten Schadenfreiheitsklasse ab: Mit jedem Jahr, in welchem der Versicherer keine Leistung zu erbringen hat, erfolgt die Einstufung in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse.
Mittlerweile wird der Schadenfreiheitsrabatt auch außerhalb der Kfz-Versicherung angeboten. Es gibt einige Versicherungsunternehmen, die eine solche Art des Versicherungsrabatts auch für die Hausratversicherung anbieten. Allerdings ist anzumerken, dass dies nur für vergleichsweise wenige Versicherer zutrifft. Falls man einen solchen Tarif für seine Hausratversicherung abschließen möchte, gilt es sich genau umzusehen. Ebenso muss gerechnet werden, ob sich der Abschluss lohnt – andere Hausratversicherungen, die keinen Schadenfreiheitsrabatt bieten, können unter Umständen trotzdem günstiger sein.
Auch was den eigentlichen Rabatt betrifft, kann dieser von Versicherer zu Versicherer ganz unterschiedlich ausfallen. Teilweise existiert auch eine sogenannte Deckelung: Der Versicherungsnehmer kann in der Schadenfreiheitsklasse seiner Hausratversicherung nicht unbegrenzt aufsteigen. Manchmal ist ab einer bestimmten Beitragsgrenze einfach Schluss – ein noch geringerer Beitrag kann aufgrund des Schadenfreiheitsrabatts nicht mehr erzielt werden.


