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Schadenminderungskosten

Unter den Schadenminderungskosten sind Kosten zu verstehen, die immer dann entstehen, wenn sich der Versicherungsnehmer darum bemüht, das Ausmaß eines Schadens zu begrenzen. Die Kosten fallen zunächst beim Versicherungsnehmer an, können aber zumeist auf den Versicherer umgelegt werden. Häufig muss der Versicherungsnehmer jedoch erst einmal in Vorschuss gehen bzw. des Geld vorstrecken. Später kann er die Kosten gegenüber dem Versicherer geltend machen, indem er entsprechende Nachweise über die Entstehung der Kosten erbringt.

Das Spektrum der Kosten, die auf diesem Weg abgedeckt sind, ist relativ groß. Dies liegt schlichtweg daran, dass es in Abhängigkeit vom jeweiligen Schadensfall die unterschiedlichsten Möglichkeiten gibt, um einen Schaden zu begrenzen. Bei einem Rohrbruch kann es beispielsweise erforderlich sein, Möbel aus der Wohnung zu tragen und vorübergehend an einem anderen Ort unterzustellen. Sollten Kosten durch das Heraustragen und Unterstellen entstehen, so können diese als Schadenminderungskosten gegenüber der Hausratversicherung geltend gemacht werden. Aber auch die Kosten, die aus der Nutzung eines Feuerlöschers oder anderer Hilfsmittel resultieren, sind als Schadenminderungskosten zu betrachten.

Was die Weiterreichung der Schadenminderungskosten an den Versicherer betrifft, so wurde einleitend bereits erwähnt, dass entsprechende Nachweise erbracht werden müssen. Es können ausschließlich Kosten geltend gemacht werden, die wirklich entstanden sind und anhand von Rechnungen nachgewiesen werden können. So gilt es beispielsweise die Rechnungsbelege der beteiligten Unternehmen beigelegt werden.


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