Schadenminderungskosten
Das Spektrum der Kosten, die auf diesem Weg abgedeckt sind, ist relativ groß. Dies liegt schlichtweg daran, dass es in Abhängigkeit vom jeweiligen Schadensfall die unterschiedlichsten Möglichkeiten gibt, um einen Schaden zu begrenzen. Bei einem Rohrbruch kann es beispielsweise erforderlich sein, Möbel aus der Wohnung zu tragen und vorübergehend an einem anderen Ort unterzustellen. Sollten Kosten durch das Heraustragen und Unterstellen entstehen, so können diese als Schadenminderungskosten gegenüber der Hausratversicherung geltend gemacht werden. Aber auch die Kosten, die aus der Nutzung eines Feuerlöschers oder anderer Hilfsmittel resultieren, sind als Schadenminderungskosten zu betrachten.
Was die Weiterreichung der Schadenminderungskosten an den Versicherer betrifft, so wurde einleitend bereits erwähnt, dass entsprechende Nachweise erbracht werden müssen. Es können ausschließlich Kosten geltend gemacht werden, die wirklich entstanden sind und anhand von Rechnungen nachgewiesen werden können. So gilt es beispielsweise die Rechnungsbelege der beteiligten Unternehmen beigelegt werden.


