Schadensbesichtigung
In Abhängigkeit vom jeweiligen Schaden kann es vorkommen, dass die Schadensbesichtigung relativ schnell bzw. sehr zeitnah durchgeführt werden muss. Dies ist der Grund, weshalb die Versicherer relativ knappe Fristen zur Schadensmeldung festsetzen – letztlich soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass der Versicherungsgutachter möglichst schnell entsendet werden kann. Zugleich hat der Versicherungsnehmer zu berücksichtigen, dass er am Versicherungsort keine großen Änderungen vornehmen darf.
So ist der Versicherungsnehmer dazu angehalten, beschädigten Hausrat nicht einfach zu entsorgen. Der Gutachter kann sich logischerweise nur dann ein Bild vom Ausmaß des Schadens machen, wenn keine Beseitigung beschädigter oder zerstörter Sachen erfolgt – die Entsorgung von entsprechender Gegenstände könnte ansonsten den Anspruch auf Entschädigung gefährden. Auf der anderen Seite kann dies die Rettung anderer Gegenstände behindern – in solchen Fällen sollten sich die Versicherungsnehmer am besten unmittelbar mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und Rat einholen. Eine Absprache des weiteren Vorgehens ist empfehlenswert, damit es später zu keinen unnötigen Schwierigkeiten kommt und tatsächlich eine Entschädigung in voller Höhe erfolgen kann.


