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Schadenzeitpunkt

Wie es die Bezeichnung bereits andeutet, handelt es sich beim sogenannten Schadenzeitpunkt um den Zeitpunkt, zu welchem sich ein Schaden ereignet hat. Im Rahmen der Hausratversicherung ist der Schadenzeitpunkt gleich in zweifacher Hinsicht von Bedeutung.

Zunächst einmal spielt der Zeitpunkt, zu dem sich ein Schaden am Hausrat ereignet hat, eine wichtige Rolle, wenn es um die Schadensmeldung geht. Die Versicherer schreiben vor, dass die Schadensmeldung innerhalb einer bestimmten Frist vorgenommen werden muss. Sollte der Schaden dem Versicherer nicht rechtzeitig bzw. nicht fristgerecht mitgeteilt werden, so kann dieser die Zahlung einer Entschädigung verweigern. Deshalb ist es für den Versicherungsnehmer sehr wichtig, einen Schaden möglichst zeitnah zu melden. Die Nennung eines anderen bzw. eines falschen Zeitpunkt ist selbstverständlich nicht gestattet: Die Angabe falscher Daten kann unter Umständen nicht nur zum Verlust des Versicherungsschutzes sondern sogar zur Verhängung einer Versicherungsstrafe führen. In diesem Zusammenhang ist auf die Tatsache zu verweisen, dass sich Schadensgutachter in Abhängigkeit vom jeweiligen Schaden in der Lage befinden, den Schadenzeitpunkt zu ermitteln – dementsprechend können falsche Angaben durchaus erkannt werden.

Der Schadenzeitpunkt spielt ebenso eine wichtige Rolle, wenn es um die Rekonstruktion des Hergangs geht. Ein Versicherungsschutz ist nämlich nur dann geboten, wenn sich die versicherte Sache zum Schadenszeitpunkt am Versicherungsort befunden hat. Sollte beispielsweise Hausrat gestohlen worden sein, den man zum Zeitpunkt des Diebstahls an einem ganz anderen Ort aufbewahrt hat, so kann der Versicherer ebenfalls auf Leitungsfreiheit bestehen und somit die Leistung einer Entschädigung verweigern.


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