Schutzkosten
Eine Hausratversicherung deckt auch die Schutzkosten ab. Sollte es im Schadensfall tatsächlich erforderlich sein, entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Hausrats zu ergreifen, so können die hierdurch entstehenden Kosten gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden, damit sie später erstattet werden.
Versicherungsnehmer müssen allerdings berücksichtigen, dass ausschließlich Ausgaben als Schutzkosten gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können, wenn diese auch wirklich getätigt wurden. Es ist beispielsweise nicht möglich, Freunde um Hilfe zu bitten und diese zu bezahlen – nicht jeder Versicherer würde diese Kosten tragen. Damit eine Übernahme der Kosten garantiert erfolgen kann, müssen Belege existieren, was zumeist bedeutet, dass professionelle Dienstleister, wie beispielsweise Umzugsunternehmen, eingeschaltet werden müssen.


