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Schutzkosten

Als Schutzkosten werden Kosten bezeichnet, die durch die Ergreifung von Maßnahmen zur Sicherung bzw. zum Schutz des Hausrats vor weiteren Beschädigungen entstehen. Im Schadensfall kann es nämlich vorkommen, dass der Schaden in Abhängigkeit von der jeweiligen Ursache ein immer größeres Ausmaß annimmt. Vor allem bei Leitungsschäden, bei denen Wasser austritt, kommt dies häufiger vor. Selbst wenn die beschädigte Leitung von der Wasserversorgung bereits abgeklemmt wurde, kann sich das bereits ausgelaufene Wasser unter Umständen verbreiten und weiteren Hausrat beschädigen. Um gefährdete Teile des Hausrats zu schützen, kann es erforderlich sein, diese zu verrücken oder sogar vorübergehend in einem anderen Gebäude unterzustellen. Die Kosten, die hierdurch entstehen können, sind die so genannten Schutzkosten.

Eine Hausratversicherung deckt auch die Schutzkosten ab. Sollte es im Schadensfall tatsächlich erforderlich sein, entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Hausrats zu ergreifen, so können die hierdurch entstehenden Kosten gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden, damit sie später erstattet werden.

Versicherungsnehmer müssen allerdings berücksichtigen, dass ausschließlich Ausgaben als Schutzkosten gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können, wenn diese auch wirklich getätigt wurden. Es ist beispielsweise nicht möglich, Freunde um Hilfe zu bitten und diese zu bezahlen – nicht jeder Versicherer würde diese Kosten tragen. Damit eine Übernahme der Kosten garantiert erfolgen kann, müssen Belege existieren, was zumeist bedeutet, dass professionelle Dienstleister, wie beispielsweise Umzugsunternehmen, eingeschaltet werden müssen.


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