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Schwelbrand

Ein Schwelbrand unterscheidet sich vom klassischen Brand bzw. vom sogenannten Feuerbrand dahingehend, dass keine sichtbaren Flammen existieren. Brände dieser Art entstehen, wenn keine ausreichende Zufuhr an Sauerstoff gewährleistet ist und sich somit keine Flammen bilden können. Stattdessen lodert bzw. glüht der Brand vor sich hin, wobei er sich jedoch immer noch ausbreiten kann.

Schwelbrände gelten als äußerst gefährlich, weil sie nicht so leicht zu erkennen sind. So ist es zum Beispiel möglich, dass ein Schwelbrand in einem Kabel stattfindet. Bei älteren Kabeln kann es passieren, dass die äußere Ummantelung nicht feuerfest ist und sich der Brand langsam aber sicher auf diesem Weg bzw. über die Ummantelung ausbreitet. Sobald der Schwelbrand an einem Bereich ankommt, an welchem Sauerstoff in ausreichendem Maß zur Verfügung steht, so kann er sich in einen Flammbrand verwandeln.

Obwohl die Hausratversicherung einen Schutz gegen Brand bietet bzw. dieses Risiko versichert ist, kann eine Schadensregulierung im Falle eines Schwelbrands nicht erfolgen. Bei klassischen Hausratversicherungen verhält es sich so, dass diese im Falle von Schwelbränden keinen Schutz bieten. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen.

Dennoch kann eine Absicherung erlangt werden, damit der Hausrat ausreichend geschützt ist. Viele Versicherungsunternehmen bieten eine erweiterte Hausratversicherung an. Über die Erweiterung ist es häufig möglich, auch das Risiko eines Schwelbrands zu versichern. Allerdings soll dies nicht heißen, dass eine Erweiterung des Versicherungsschutzes automatisch einen Schutz gegen Schwelbrände beinhaltet. Letzten Endes kommt es immer auf den Versicherer sowie auf dessen Tarife und Versicherungsbedingungen an.


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