Selbstbeteiligung
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann erfolgen, um die Höhe des Versicherungsbeitrags zu senken. Gerade weil der Versicherer im Schadensfall nicht die gesamten Kosten tragen muss, sondern auch der Versicherungsnehmer einen Anteil leistet, kann der Beitrag ein ganzes Stück gesenkt werden. Wie hoch die Verringerung des Versicherungsbeitrags letztendlich ausfällt, hängt stets von der Höhe der Selbstbeteiligung ab.
Auch im Bereich der Hausratversicherung ist es oftmals möglich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren – nicht alle, aber zumindest einige Versicherungsunternehmen bieten diese Option an. Ob man von ihr Gebrauch macht, ist eine Sache des persönlichen Geschmacks. Außerdem kommt es auch immer ganz darauf an, welche Beitragsverringerung durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung erzielt werden kann. Gerade weil der Beitrag für eine Hausratversicherung in der Regel nicht sehr hoch ausfällt, hält sich die Verringerung in Grenzen. Dementsprechend ist es oftmals besser, auf die Selbstbeteiligung zu verzichten.
Auf der anderen Seite kann der Versicherungsbeitrag je nach Wohnfläche und vereinbarter Versicherungssumme eine gewisse Höhe erreichen, die eine Selbstbeteiligung erstrebenswert macht. Hier gilt es letztendlich die jeweiligen Beiträge in Erfahrung zu bringen, damit ein Vergleich vorgenommen und die richtige Entscheidung getroffen werden kann.


