Sengschaden
Aufgrund dieser Einschränkungen gibt es nicht sehr viele Gefahrenquellen, die zu entsprechenden Schäden führen. In den meisten Fällen sind Sengschäden auf zwei Ursachen, nämlich auf Glutstücke sowie elektrisch erzeugte Hitze, zurückzuführen. Bei der Glut kann es sich beispielsweise um die Glut einer Zigarette handeln oder auch um glühende Kohlestücke, die dem Kaminfeuer aufgrund eines Funkenschlags entwichen sind. Sengschäden, die auf elektrisch erzeugte Hitze zurückzuführen sind, resultieren zumeist aus der falschen Positionierung von Lampen: Glühbirnen können so heiß werden, dass sie andere Gegenstände beschädigen.
Hinsichtlich des Versicherungsschutzes ist festzuhalten, dass Sengschäden über die Hausratversicherung nicht abgedeckt sind. Dies gilt ebenso für Feuer- und Gebäudeversicherungen: Sengschäden werden nicht reguliert. Allerdings existiert eine Ausnahme: Wenn ein Sengschaden als Folge eines versicherten Risikos wie Blitzschlag oder Explosion auftritt, greift der Versicherungsschutz und es erfolgt eine Entschädigung durch den Versicherer.
Sengschäden sind aber nicht grundsätzlich von den Leistungen eines Versicherers ausgeschlossen. Es gibt einige Versicherungsunternehmen, die einen Schutz für Sengschäden in ihre Leistungen explizit einschließen. Eine beitragserhöhende Erweiterung des Versicherungsschutzes, die einen solchen Schutz einschließt, wird hingegen nicht angeboten.


