Sicherheitsvorschriften
Das Spektrum der einzelnen Pflichten, die den Sicherheitsvorschriften zugeordnet werden können, ist immens groß. Hierzu zählt unter anderem ein großer Teil der im Versicherungsvertrag vereinbarten Obliegenheiten, die gegenüber dem Versicherer einzuhalten sind. Dazu zählt beispielsweise das Einschalten einer Alarmanlage, sofern diese im Rahmen der Antragstellung angegeben wurde und der Versicherer daraufhin einen entsprechenden Rabatt auf die Versicherungsprämie erteilt hat. Ebenso ist es von Bedeutung, den Versicherer rechtzeitig über Gefahrerhöhungen zu informieren, beispielsweise wenn die Wohnräume für einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt bleiben.
Was die allgemein üblichen Sicherheitsmaßnahmen betrifft, so gilt es beispielsweise die Wohnungstür nach dem Verlassen zu verschließen und gleichzeitig abzuschließen – ebenso müssen auch die Fenster ausreichend gesichert sein. Auch der Umgang mit einzelnen Teilen des Hausrats spielt eine wichtige Rolle: Kerzen sollten beispielsweise niemals in unmittelbarer Nähe brennbarer Gegenstände aufgestellt werden.
Ein Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften kann ernsthafte Folgen nach sich ziehen. In Abhängigkeit von der Art des Verstoßes kann der Versicherer sogar leistungsfrei gestellt werden, was letzten Endes bedeutet, dass er im Schadensfall keine Entschädigung leisten muss. Ebenso kann eine Verletzung der Sicherheitsvorschriften eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses zur Folge haben.


