Sicherungsmaßnahmen
Es können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die letztendlich das Einbruchrisiko verringern. Zu diesen Maßnahmen zählt beispielsweise die Anbringung von Sicherungsgittern an Fenstern, die es Einbrechern maßgeblich erschweren, sich Zutritt zum Gebäude zu verschaffen. Dasselbe gilt für den Einbau von Fenstern, die mit Sicherheitsglas ausgestattet sind. Und auch Alarmanlagen können über eine abschreckende Wirkung verfügen und daher als einbruchhemmend eingestuft werden.
Die Ergreifung von Sicherungsmaßnahmen kann für den Versicherungsnehmer (unabhängig davon, ob er als Eigentümer oder Vermieter auftritt) auch im Hinblick auf die Höhe des Versicherungsbeitrags von Vorteil sein. Es gibt einige Versicherungsgesellschaften, bei denen es möglich ist, in den Genuss eines Rabatts bzw. eines verringerten Beitrags zu gelangen, wenn ein Nachweis über das Bestehen bestimmter Sicherungsmaßnahmen erbracht werden kann.
Die Verringerung des Beitrags ist allerdings nur unter der Erfüllung einer bestimmten Voraussetzug möglich: Die Sicherungsmaßnahmen müssen vom Versicherer anerkannt werden. Dies bedeutet für den Versicherungsnehmer, entsprechende Nachweise erbringen zu müssen. Bei der Alarmanlage verhält es sich beispielsweise so, dass diese ausschließlich dann anerkannt wird, wenn sie einem bestimmten Sicherungsstandard bzw. einer Sicherheitsklasse entspricht. Auch für Sicherheitsfenster sind entsprechende Nachweise, beispielsweise in Form von Zertifikaten, erhältlich.


