Solaranlagen
Weil Solaranlagen zumeist ein Bestandteil des Gebäudes sind und sie Tag für Tag auf eine passive Art und Weise genutzt werden, gehen etliche Eigentümer und Betreiber der Anlagen davon aus, dass diese zum Hausrat gerechnet werden können. Allerdings sind Solaranlagen kein Bestandteil des Hausrats – stattdessen werden sie zum Gebäude gezählt.
Dennoch ist es möglich, eine bestimmte Art von Schaden, die in Verbindung mit Solaranlagen steht, über die Hausratversicherung zu regulieren. Dies ist immer dann der Fall, wenn es zum Auslaufen von Wasser kommt bzw. ein bestimmungswidriger Wasseraustritt vorliegt. Ein solcher Wasseraustritt kann bei sogenannten Solarthermie-Anlagen geschehen. Hierbei handelt es sich um Solaranlagen, die von Wasser durchflossen werden. Das Wasser wird durch die auftreffenden Sonnenstrahlen erhitzt und dient zur Unterstützung von Heizung und Warmwasserversorgung.
Diese Anlagen sind fest in die Haustechnik bzw. in den Wasserkreislauf des Gebäudes eingebunden. Sollte es zu einem Leitungsschaden, beispielsweise zu einem Leck an einem Verbindungsstück oder zu einem Rohrbruch kommen, so können Schäden, die am Hausrat auftreten und aus dem Wasseraustritt hervorgehen, über die Hausratversicherung reguliert werden.


