Stichtag
So gibt es unter anderem einen Stichtag, ab welchem der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung erstmalig gilt. Hierbei handelt es sich zumeist um den Tag, an welchem der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag unterzeichnet. Die meisten Versicherer bieten bereits ab diesem Zeitpunkt einen vorläufigen Versicherungsschutz an. Der eigentliche Schutz gilt erst, nachdem die Police erstellt wurde.
Auch bei der Meldung von Schäden ist es wichtig, den jeweiligen Stichtag zu kennen. Versicherungsnehmer müssen Schadensfälle innerhalb der vorgesehenen Frist melden, damit ein Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht werden kann. Sollte eine Schadensmeldung zu spät vorgenommen werden, erlischt der Anspruch auf den Erhalt einer Entschädigung. Wie es um die Frist bestellt ist, hängt stets von den geltenden Versicherungsbedingungen ab.
Was die Gültigkeit des bestehenden Versicherungsschutzes betrifft, so können ebenfalls Stichtage existierten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Wohnungswechsel erfolgt: Vorübergehend gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung. Allerdings setzt der Versicherer einen Stichtag fest, bis zu welchem die Versicherung umgemeldet werden muss – ansonsten besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Zu guter Letzt darf nicht vergessen werden, dass Stichtage auch bei der Kündigung von Versicherungen von Bedeutung sind. Wer den Versicherer wechseln möchte, muss seine Hausratversicherung fristgerecht kündigen, damit der Wechsel wie vorgesehen erfolgen kann.


