Stillschweigende Verlängerung
Diese Regelung bringt sowohl für den Versicherer, als auch für den Versicherungsnehmer, bestimmte Vorteile mit sich. Der Vorteil für den Versicherer besteht darin, dass die Beitragshöhe jedes Jahr erneut errechnet bzw. an die jeweiligen Umstände angepasst werden kann. Der Versicherungsnehmer befindet sich jeweils in der Lage, das Versicherungsverhältnis zu kündigen, sofern dies gewünscht ist.
Sofern eine stillschweigende Verlängerung des Versicherungsverhältnisses existiert, gilt es diesen Umstand unbedingt zu berücksichtigen, wenn man als Versicherungsnehmer das Verhältnis beendigen möchte. Dann gilt es unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kündigungsfrist eine Kündigung an den Versicherer zu senden.
Im Übrigen räumt die stillschweigende Verlängerung dem Versicherungsnehmer nicht das Recht ein, Beiträge willkürlich zu erhöhen. Sollte es zu einer außergewöhnlichen Beitragserhöhung kommen, so ist der Versicherungsnehmer in der Regel dazu berechtigt, Gebrauch von einem Sonderkündigungsrecht zu machen und somit die Hausratversicherung zu kündigen bzw. das Versicherungsverhältnis aufzulösen.


