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Sturmflut

Die so genannte Sturmflut bezeichnet eine spezielle Art von Hochwasser, welches letzten Endes auf starke Regenfälle zurückzuführen ist. Bei starkem Regen ist es möglich, dass das Wasser nicht mehr schnell genug über die Kanalisation abfließen kann oder es gar zu einem Rückstau kommt. Für Gebäude und den Hausrat kann die Sturmflut schnell zu einer ernsthaften Bedrohung werden: Meist kann das Wasser nahezu ungehindert in die Gebäude fließen und dort einen großen Schaden anrichten.

Eine Flut, die durch Sturm bzw. durch starken Regen hervorgerufen wird, fällt in den Bereich der so genannten Elementarschäden. Hierbei handelt es sich um eine Schadensart, die von der Hausratversicherung nicht abgedeckt wird. Wer einen Schutz bzw. eine Absicherung gegen Elementarschäden erlangen möchte, kann eine zusätzliche und zugleich eigenständige Versicherung abschließen, die so genannte Elementarschadenversicherung. Allerdings ist anzumerken, dass diese keinen Schutz gegen Sturmfluten bietet: Aus versicherungstechnischer Sicht besteht momentan keine Möglichkeit, eine Absicherung gegen Hochwasserschäden zu erlangen.

Dennoch müssen längst nicht alle Kosten, die aus einer Sturmflut und deren Folgen resultieren, vom Versicherungsnehmer allein getragen werden. Wenn zum Beispiel die Feuerwehr gerufen wird, so ist es möglich, dass trotzdem keine Kosten anfallen. Hilfeleistungen, die von der Feuerwehr bei Naturkatastrophen in Anspruch genommen werden, können dem Schutz des öffentlichen Wohls zugerechnet werden, weshalb die Kosten über die Gemeinde finanziert werden. Allerdings gilt es in diesem Zusammenhang aufzupassen: Es werden nicht alle Kosten übernommen, weshalb man sich im Bedarfsfall besser noch einmal genau erkundigt.


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