Sturmflut
Eine Flut, die durch Sturm bzw. durch starken Regen hervorgerufen wird, fällt in den Bereich der so genannten Elementarschäden. Hierbei handelt es sich um eine Schadensart, die von der Hausratversicherung nicht abgedeckt wird. Wer einen Schutz bzw. eine Absicherung gegen Elementarschäden erlangen möchte, kann eine zusätzliche und zugleich eigenständige Versicherung abschließen, die so genannte Elementarschadenversicherung. Allerdings ist anzumerken, dass diese keinen Schutz gegen Sturmfluten bietet: Aus versicherungstechnischer Sicht besteht momentan keine Möglichkeit, eine Absicherung gegen Hochwasserschäden zu erlangen.
Dennoch müssen längst nicht alle Kosten, die aus einer Sturmflut und deren Folgen resultieren, vom Versicherungsnehmer allein getragen werden. Wenn zum Beispiel die Feuerwehr gerufen wird, so ist es möglich, dass trotzdem keine Kosten anfallen. Hilfeleistungen, die von der Feuerwehr bei Naturkatastrophen in Anspruch genommen werden, können dem Schutz des öffentlichen Wohls zugerechnet werden, weshalb die Kosten über die Gemeinde finanziert werden. Allerdings gilt es in diesem Zusammenhang aufzupassen: Es werden nicht alle Kosten übernommen, weshalb man sich im Bedarfsfall besser noch einmal genau erkundigt.


