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Überschwemmung

Man spricht von einer Überschwemmung, wenn eine üblicherweise bzw. sonst trockene Bodenfläche vollständig mit Wasser bedeckt ist. Überschwemmungen können sich sowohl im Freien, als auch in Inneren von Gebäuden, ereignen.

Bei der Überschwemmung handelt es sich um ein Risiko, das von der Hausratversicherung nur bedingt abgedeckt ist. Ob entsprechende Schäden von der Versicherungsgesellschaft reguliert werden bzw. ob diese eine Entschädigung leistet, hängt ganz davon ab, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Eine Schadensregulierung kann ausschließlich dann erfolgen, wenn es zu einer Überschwemmung gekommen ist, deren Ursache vom Versicherungsschutz abgedeckt ist.

Ein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel dann, wenn es zu einem Leitungsschaden bzw. zu einem Rohrbruch gekommen ist. Wenn Wasser aus einer Leitung austritt und somit den Wohnraum oder auch nur Teile des Wohnraums überschwemmt, so liegt ein Versicherungsfall vor und der Schaden kann über den Versicherer reguliert werden.

Allerdings werden Überschwemmungen längst nicht nur durch Leitungsschäden hervorgerufen. Auch starke Regenfälle oder der Bruch eines Damms können dafür verantwortlich sein, dass es zu Überschwemmungen kommt. In solchen Fällen tritt das Wasser von außerhalb in das Wohngebäude ein und es wird von Hochwasser gesprochen. Schäden am Hausrat, die durch Hochwasser hervorgerufen werden, gelten im Hinblick auf die Hausratversicherung jedoch nicht als versichert. Standardmäßig bietet keine Hausratversicherung einen solchen Schutz.

In Abhängigkeit vom Wohnort ist es jedoch möglich, den Versicherungsschutz zu erweitern und auch eine Absicherung gegen Hochwasser zu erlangen. Allerdings ist dies ausschließlich in Regionen möglich, die nicht als hochwassergefährdet eingestuft sind.


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