Umzug
Die Versicherer sind in einem solchen Fall äußerst kulant: Bei einem Umzug erstreckt sich der Versicherungsschutz auch über den neuen Ort bzw. für den Ort, an welchen der Hausrat gebracht wird. Sofern der Hausrat stückweise umgezogen wird, gilt der Versicherungsschutz vorübergehend sogar für beide Orte. Es ist anzumerken, dass dies jedoch nur dann der Fall ist, wenn sich der Versicherungsnehmer mit seinem Versicherer in Verbindung setzt und diesen über den Umzug in Kenntnis setzt. Die Mitteilung dieser Information muss auf dem schriftlichen Wege und außerdem vor dem Umzug erfolgen – eine vorherige Ankündigung muss zwingend stattfinden.
Ebenso müssen Versicherungsnehmer berücksichtigen, dass der Versicherungsschutz für den neuen Versicherungsort nur für begrenzte Zeit gilt. Um welchen Zeitraum es sich genau handelt, gilt es beim Versicherer anzufragen – üblich sind Zeiträume von ein bis zwei Monaten. Während dieser Zeit sollte die Versicherung angepasst und auf den neuen Versicherungsort übertragen werden, damit auch nach Ablauf der Frist ein Schutz für den Hausrat besteht.
Weil der neue Versicherungsort mit hoher Wahrscheinlichkeit über eine andere Wohnfläche verfügt und sich womöglich weitere Faktoren ändern, die Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen, ist mit einer Anpassung des Versicherungsbeitrags zu rechnen.


