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Unterversicherung

Die Unterversicherung ist ein Begriff, der im Vertragswerk der meisten Hausratversicherungen auftaucht und etlichen Versicherungsnehmern Schwierigkeiten bereitet, weil sie dessen Bedeutung nicht kennen. Dabei ist es eigentlich nicht sehr schwierig, das Prinzip der Unterversicherung zu verstehen.

Der Begriff Unterversicherung steht nicht nur mit der Hausratversicherung, sondern auch mit weiteren Versicherungen, den so genannten Sachversicherungen, in Verbindung. Hierbei handelt es sich um Versicherungen, die eine Absicherung gegen Sachschäden bieten. Bei diesen Versicherungen gilt das Prinzip, dass der Versicherungswert der Versicherungssumme entsprechen soll.

Im Hinblick auf das Thema Hausratversicherung kann dieses Prinzip wie folgt verstanden werden: Der Versicherungswert – der Wert des versicherten Hausrats – soll dem Betrag der vereinbarten Versicherungssumme entsprechen. Damit ist sichergestellt, dass ein ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist. Bei einer Unterversicherung ist dies nicht der Fall: Die Versicherungssumme ist niedriger als der Versicherungswert bemessen, was im Schadensfall für den Versicherungsnehmer zu einem Problem wird – auf einem Teil der Kosten wird er auf jeden Fall sitzen bleiben.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Ausmaß bzw. die Höhe des Schadens an die Versicherungssumme heranreicht oder nicht. Im Rahmen der Entschädigung wird nämlich vom Versicherer überprüft, wie es um das Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert bestellt ist. Wenn Versicherungssumme und Versicherungswert sich decken, kann die Entschädigung in voller Höhe erfolgen. Wird hingegen eine Unterversicherung festgestellt, erfolgt lediglich eine anteilige Entschädigung, wodurch der Versicherungsnehmer in der Tat auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. Der Anteil ergibt sich aus dem Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert.

Eine Unterversicherung lässt sich verhindern, indem der Versicherungswert von Beginn an exakt ermittelt wird. Außerdem kann bei vielen Versicherern ein so genannter Unterversicherungsverzicht vereinbart werden.


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