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Unterversicherungsverzicht

Beim so genannten Unterversicherungsverzicht handelt es sich um eine Vereinbarung, die vom Versicherungsnehmer mit dem Versicherer getroffen werden kann. Sie dient dazu, das Risiko einer Unterversicherung auszuschließen, damit der Versicherungsnehmer vollständig abgesichert ist bzw. die Kosten nach einem Schadensfall vollständig vom Versicherer übernommen werden.

Wenn es zu einem Schadensfall kommt und im Versicherungsvertrag ein Unterversicherungsverzicht mit dem Versicherer vereinbart wurde, wird der Versicherer im keine Überprüfung dahingehend vornehmen, ob eine Unterversicherung vorliegt. Stattdessen wird der Schaden vollständig reguliert, was für den Versicherungsnehmer letztendlich bedeutet, garantiert keine Kosten tragen zu müssen.

Irrtümlicherweise wird immer wieder angenommen, dass ein Unterversicherungsverzicht nur dann von Bedeutung ist, wenn es um große Schadenssummen geht. Doch üblicherweise überprüfen die Versicherer bei jedem Schadensfall, ob eine Unterversicherung vorliegt. Dies geschieht, indem Versicherungswert und Versicherungssumme zueinander ins Verhältnis gesetzt werden. Sollte hier keine Übereinstimmung bestehen und eine Unterversicherung vorliegen, würde der Versicherer den Schaden nur teilweise bzw. anteilig regulieren – einen Teilbetrag müsste somit der Versicherungsnehmer tragen.

Es gilt als empfehlenswert, einen Unterversicherungsverzicht mit dem Versicherer zu vereinbaren. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass man in der Tat vollständig abgesichert ist. Zudem entfällt die Prüfung auf eine mögliche Unterversicherung, wodurch letztendlich Zeit gespart wird und eine schnellere Regulierung bzw. Entschädigung erfolgen kann.

Allerdings kann eine solche Vereinbarung nicht mit allen Versicherern getroffen werden: Nicht jedes Versicherungsunternehmen räumen den Versicherungsnehmern diese Möglichkeit ein. Doch glücklicherweise lässt sich das Risiko einer Unterversicherung auch anderweitig ausräumen, nämlich indem eine Bestandsaufnahme durchgeführt und der Versicherungswert präzise festgesetzt wird.


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