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Urkunden

Urkunden werden im Rahmen der Hausratversicherung zum Hausrat gezählt - um genau zu sein zählen sie zu den Wertsachen. Damit sind sie in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Ob es nun um Diplome, beurkundete Kaufverträge oder Zeugnisse geht, spielt im Endeffekt keine Rolle: Es besteht ein Versicherungsschutz, sodass Kosten (zum Beispiel für eine erneute Anfertigung bzw. für die Anfertigung von Zweitschriften), die aus einem Schadensfall resultieren, gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können.

Es ist zu berücksichtigen, dass eine Entschädigungsgrenze existiert. Wie es um diese im Einzelnen bestellt ist, hängt stets vom Versicherer und den vertraglich vereinbarten bzw. im Versicherungsvertrag festgehaltenen Konditionen ab. Üblicherweise beläuft sich die Entschädigungsgrenze auf 20 Prozent der Versicherungssumme. Allerdings gilt diese Grenze zumeist nur im Falle einer gesicherten Aufbewahrung: Die Urkunden müssen in einem Safe aufbewahrt werden, welcher einer vorgeschriebenen Sicherheitsklasse gerecht wird.

Sollten Urkunden anderweitig bzw. nicht so gut gesichert aufbewahrt werden, gelten in der Regel andere Grenzen. Bei den meisten Versicherern ist die Versicherungssumme in solchen Fällen auf einen Gesamtbetrag von 500 Euro begrenzt.

Hinsichtlich der genannten Entschädigungsgrenzen ist anzumerken, dass es sich hierbei lediglich um marktübliche Werte handelt. Je nach Versicherer können andere Regelungen gelten. Daher gilt es sich vor dem Abschluss genau zu informieren oder die Grenzen bei Bestehen eines Versicherungsschutzes im Versicherungsvertrag nachzulesen.

Abschließend noch ein wichtiger Hinweis: Sofern die Urkunden gestohlen wurden und diese dem Dieb die Möglichkeit einräumen, sich zu bereichern (zum Beispiel durch das Auflösen eines Sparbuchs), gilt es die entsprechenden Urkunden umgehend sperren zu lassen.


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