Vandalismus
Auch die Hausratversicherung bietet eine Absicherung gegen Vandalismus. Sollte der Hausrat von einer anderen Person absichtlich bzw. mutwillig beschädigt oder zerstört werden, kann der Schaden unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen über den Versicherer reguliert werden. Hinsichtlich der Voraussetzungen ist zu anzumerken, dass einige Einschränkungen existieren. Üblicherweise werden entsprechende Schäden ausschließlich dann reguliert, wenn sich die Person, die für den Vandalismus verantwortlich ist, den Zugang zum Gebäude per Einbruch verschafft hat. Die Zutrittbeschaffung muss also entweder gewaltsam oder mit Hilfe spezieller Werkzeuge wie z.B. nachgemachter Schlüssel etc. erfolgt sein.
Sollte es hingegen so sein, dass Mitglieder der Familie bzw. des Haushalts oder Gäste für die Vandalismus-Schäden verantwortlich sind, so kann der Schaden nicht über die Versicherung reguliert werden. In solchen Fällen steht schließlich genau fest, wer den Schaden verursacht hat. Daher müssen Haftungsansprüche auf direktem Weg gegen die jeweilige Person geltend gemacht werden.
Üblicherweise gilt der Schutz gegen Vandalismus, den eine Hausratversicherung bietet, ausschließlich innerhalb der Wohnräume. Sollten sich außerhalb der Räume bestimmte Gegenstände – beispielsweise unmittelbar vor der Wohnungs- oder Haustür – befinden, so sind diese Gegenstände in den meisten Fällen nicht mitversichert. Im Bedarfsfall gilt es zu klären, ob die Versicherung entsprechend ausgeweitet werden kann.


