Versicherungsort
Zunächst einmal spielt in diesem Zusammenhang die Adresse des Wohngebäudes, in welchem der Versicherungsnehmer lebt, eine wichtige Rolle. Es ist ganz klar, dass dieser Ort auf jeden Fall im Versicherungsvertrag festgehalten sein muss. Sollte sich ein Versicherungsnehmer auch an anderen Orten aufhalten und dort seinen Hausrat oder zumindest einen Teil davon aufbewahren, so gilt es dies beim Abschluss der Versicherung zu berücksichtigen. Zu einem der besten Beispiele zählen Ferienimmobilien: Wenn diese im Versicherungsvertrag nicht explizit festgehalten sind, kann es durchaus vorkommen, dass die Versicherer einen Schaden nicht regulieren, sollte dieser in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung entstanden sein.
Aber nicht nur die Adresse muss bei der Gestaltung des Versicherungsvertrags berücksichtigt werden. Ebenso sollte ein angehender Versicherungsnehmer im Vorfeld überprüfen, wie es um den Versicherungsschutz für Nebengebäude bestellt ist. Unter Umständen können Garagen oder Gartenhäuser vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein – gleichzeitig sind es diese Gebäude, bei denen Einbruchdiebstähle vermehrt auftreten. Teilweise sind diese Gebäude auch eingeschlossen, jedoch in Verbindung mit einem verringerten Versicherungsumfang. Damit die Hausratversicherung einen optimalen Schutz bietet, muss der Versicherungsort gegebenenfalls angepasst und erweitert werden. Diese Zeit gilt es sich auf jeden Fall zu nehmen, um letztendlich auch ausreichend versichert zu sein.


