Versicherungssteuer
Es gibt einige Versicherungen, die nicht der Versicherungssteuer unterliegen – dies ist beispielsweise bei Lebens- und Krankenversicherungen der Fall. Bei der Hausratversicherung verhält es sich jedoch anders: Sie unterliegt der Versicherungssteuer. Ein Teil des Versicherungsbeitrags fließt somit an den Staat.
Was die Höhe der Steuer betrifft, so hängt diese maßgeblich davon ab, wie es um den Versicherungsschutz bzw. um die beinhalteten Leistungen der Hausratversicherung bestellt ist. Sollte ein Feuer im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert sein, so beläuft sich das Versicherungsentgelt auf 18 Prozent des Beitrags (Stand 2009). Damit liegt die Versicherungssteuer einem Prozent unter dem allgemein gültigen Mehrwertsteuersatz. Grund ist die Mitversicherung des Feuerrisikos – in solch einem Fall beinhaltet die Versicherung nämlich zusätzlich den Beitrag für die sogenannte Feuerschutzsteuer. Sollte Feuer nicht mitversichert sein, so beläuft sich die Versicherungssteuer auf volle 19 Prozent des Beitrags (Stand 2009).


