Versicherungssumme
Bei der Hausratversicherung gilt es bezüglich der Versicherungssumme einige Besonderheiten zu beachten. Im Schadensfall ist es längst nicht so, dass automatisch die gesamte Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer gezahlt wird. Stattdessen verhält es sich so, dass ausschließlich der entstandene Schaden reguliert wird. Sollte es beispielsweise zu einem Schaden kommen, bei welchem Hausrat im Wert von 10.000 Euro beschädigt wurde, so wird die Versicherung auch nur die 10.000 Euro begleichen - selbst wenn eine wesentlich höhere Versicherungssumme vereinbart wurde.
Im Hinblick auf die Regulierung ist zu beachten, dass eine so genannte Entschädigungsgrenze existiert. Diese regelt, wie es um die Absicherung für einzelne Gegenstände des Hausrats bestellt ist. Im Normalfall ist es nicht möglich, dass einzig und allein für einen beschädigten oder zerstörten Gegenstand des Hausrats die gesamte Versicherungssumme abgerufen werden kann. Bei vielen Versicherern liegt die Entschädigungsgrenze bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Diesen Umstand gilt es insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn man wertvolle Kunstgegenstände besitzt – hier kann unter Umständen eine Unterversicherung entstehen.
Was die Festsetzung der Versicherungssumme betrifft, so ist diese an die Wohnfläche gekoppelt. Sollte die Versicherungssumme aufgrund einer kleinen Wohnfläche nicht ausreichend bemessen sein, ist es gegen Aufpreis bzw. einen höheren Beitrag möglich, die Versicherungssumme gezielt zu erhöhen.


