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Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit gibt an, wie lange bzw. für welchen Zeitraum eine Versicherung gültig ist. Für diesen Zeitraum besteht der Versicherungsschutz. Sollte die Hausratversicherung nicht rechtzeitig verlängert werden, so läuft die Versicherung aus und der bisher gebotene Schutz geht unweigerlich verloren.

Was die Vertragslaufzeiten im Bereich der Hausratversicherung angeht, so setzen die Versicherer zum Teil auf ganz unterschiedliche Lösungen. Üblicherweise ist es so, dass eine Hausratversicherung für den Zeitraum von 12 Monaten schlossen wird bzw. für diesen Zeitraum ein Versicherungsschutz besteht. Je nach Versicherer sowie den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen sind auch kürzere oder längere Versicherungszeiträume möglich.

Obwohl die meisten Hausratversicherungen eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten vorsehen, verlängert sich der Versicherungsschutz immer wieder von selbst, ohne dass der Versicherungsnehmer etwas unternehmen muss. Diese Tatsache ist auf die automatische Vertragsverlängerung zurückzuführen. Sie gilt heutzutage als Standard: Im Bereich der Hausratversicherung sind die meisten Versicherungsverträge so gestaltet, dass sich diese automatisch verlängern. Die Verlängerung gilt dann wieder für ein weiteres Jahr – zumindest ist dies die übliche Vereinbarung, die man in den meisten Versicherungsverträgen findet.

Sofern der Versicherungsnehmer den Wunsch hat, das bestehende Versicherungsverhältnis auslaufen zu lassen, hat er entsprechende Schritte einzuleiten. Er hat dem Versicherer mitzuteilen, dass die Hausratversicherung nicht verlängert werden soll. Dazu muss der Versicherungsvertrag fristgerecht gekündigt werden.

Abschließend noch ein Hinweis: Wenn eine Hausratversicherung im Paket – sprich zusammen mit anderen Versicherungsprodukten – abgeschlossen wird, gelten manchmal auch längere Laufzeiten. Dies ist auch sehr häufig bei Hausratversicherungen der Fall, die an einen Schadenfreiheitsrabatt bzw. an ein entsprechendes Rabattsystem gekoppelt sind.


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