Vorläufige Deckung
Mit der Unterschrift des Versicherungsvertrags kommt das endgültige Versicherungsverhältnis noch nicht zustande. Der beantragte und im Vertrag vereinbarte Versicherungsschutz besteht erst ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Versicherungspolice erstellt und dem Versicherungsnehmer zugesendet wurden. Damit der Hausrat des Versicherungsnehmers in der Zwischenzeit (die sich teilweise über den Zeitraum von mehreren Wochen erstrecken kann) dennoch versichert ist, wird von den Versicherern die vorläufige Deckung angeboten. Mit dem Zeitpunkt der Übersendung des Vertrags beginnt die vorläufige Deckung, welche letzten eines einen grundlegenden Schutz für den Hausrat bietet.
Wie umfangreich dieser Schutz ausfällt, hängt ganz vom jeweiligen Versicherer ab. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen halten die Versicherer fest, welcher vorläufige Schutz für den Hausrat geboten wird bzw. welche Gefahren abgedeckt sind und auf welche Höhe sich die Versicherungssumme vorübergehend beläuft. Zumeist handelt es sich hierbei um einen Basisschutz, dessen Versicherungssumme in der Regel ausreichend hoch bemessen ist.
An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass die Versicherer nicht automatisch eine vorläufige Deckung anbieten. Hierbei handelt es sich um eine Leistung, die freiwillig erbracht wird. Falls man großen Wert darauf legt, nach der Vertragsunterschrift einen vorläufigen Schutz zu erhalten, gilt es diesen Punkt bei der Wahl des Versicherers zu berücksichtigen. Über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen kann in Erfahrung gebracht werden, ob dieser Schutz geboten wird.


