Vorsorgeversicherung
Der gebotene Schutz greift bei einem Kostenanstieg, der auf eine vorangegangene Neuanschaffung zurückzuführen ist. Wenn der Versicherungsnehmer einige Bestandteile des Hausrats austauscht oder seinen Hausrat erweitert, kann dies zur Folge haben, dass der Hausrat über einen höheren Wert verfügt und dementsprechend auch höher in der Hausratversicherung bewertet werden muss. Damit keine Unterversicherung entsteht, greift die Vorsorgeversicherung: Die Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt prozentual und beläuft sich üblicherweise auf zehn Prozent.
Eine Besonderheit der Vorsorgeversicherung besteht darin, dass die Erhöhung der Versicherungssumme auch für anteilige Entschädigungen gilt. Ein gutes Beispiel ist die Regulierung eines Fahrraddiebstahls: Bei Fahrraddiebstählen ist die Entschädigung auf einen prozentualen Anteil der Versicherungssumme begrenzt. Die Vorsorgeversicherung wird jedoch auch auf diesen Anteil angerechnet und ermöglicht somit eine höhere Entschädigung.
Die zusätzliche Absicherung, die durch die Vorsorgeversicherung geboten wird, gilt jedoch nur unter einer Voraussetzung: Die Versicherung muss darüber informiert werden, dass der Wert des Hausrats erhöht wurde. Bei den meisten Versicherern hat eine entsprechende Mitteilung innerhalb der nächsten drei Monate nach Anschaffung zu erfolgen.


