Waschmaschinen und Wäschetrockner
Bei Waschmaschinen und Wäschetrocknern machen die meisten Versicherer jedoch eine Ausnahme. Sollte der Versicherungsnehmer eigene Maschinen zur Reinigung und zum Trocknen seiner Wäsche in den Gemeinschaftsräumen aufstellen, so existiert in der Tat ein Versicherungsschutz. Hierbei handelt es sich schlichtweg um eine Ausnahmeregelung: Die Praxis zeigt, dass die entsprechenden Maschinen nur vergleichsweise selten beschädigt oder gestohlen werden. Dies liegt unter anderem auch daran, dass meistens relativ viele bzw. gleich mehrere Maschinen aufgestellt sind, die den einzelnen Wohnparteien gehören.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch Ausnahmen existieren können. Bevor man eine Versicherung abschließt oder entsprechende Geräte in Gemeinschaftsräumen aufstellt, sollte man sich noch mit dem Versicherer in Verbindung setzen und genau in Erfahrung bringen, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist.


