Wasserschaden
Alle Wasserschäden, die in einer Hausratversicherung eingeschlossen und somit abgedeckt sind, fallen in den Bereich des nicht-bestimmungsgemäßen Wasseraustritts. Damit ist der Austritt von Wasser aus Leitungen und Maschinen gemeint, aus denen im Normalfall bzw. unter normalen Bedingungen kein Wasser austritt. Hierzu zählen beispielsweise Rohrbrüche oder das Auslaufen von Wasser aus einer Waschmaschine. Der Austritt des Wassers ist nicht bestimmungsgemäß: Sollte er stattfinden, so kann der am Hausrat entstandene Schaden gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.
Auf der anderen Seite existiert eine durchaus beachtliche Anzahl möglicher Ursachen, die Wasserschäden hervorrufen können und letztlich nicht durch eine Hausratversicherung abgedeckt sind. Sollte es zum Schaden kommen, bleibt der Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen oder er muss die Regulierung über eine andere Versicherung vornehmen. Durch die Erweiterung der Hausratversicherung ist es möglich, das Spektrum der versicherten Wasserschäden auszuweiten. Durch Abschluss einer Elementarschadenerweiterung besteht beispielsweise die Möglichkeit, einen Schutz gegen Sturm und somit gegen eindringendes Regenwasser zu erlangen.
Gegen bestimmte Wasserschäden kann man sich allerdings nicht versichern. Eines der besten Beispiele ist das Hochwasser: Weder Hausrat- noch Gebäudeversicherungen bieten diesen Schutz an – zumindest nicht in Gefahrenregionen.


