Wohnungswechsel
Die Erweiterung des Versicherungsschutzes hat zur Folge, dass der Umzug problemlos durchgeführt werden kann bzw. der Hausrat an beiden Orten (in der alten, sowie in der neuen Wohnung) versichert ist. Es ist lediglich zu beachten, dass eine solche Mitteilung rechtzeitig bzw. vor dem Umzug durchgeführt werden muss. Die Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen. Außerdem ist man gut damit beraten, sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass der Versicherungsschutz für beide Wohnungen gilt. Ebenso muss berücksichtigt werden, dass der Schutz ausschließlich vorübergehend gilt bzw. er zumeist auf die Dauer eines Monats begrenzt ist.
Sollte der Wohnungswechsel durchgeführt werden, ohne dass der Versicherer informiert wird, unterliegt die neue Wohnung nicht dem Versicherungsschutz. Dementsprechend ist es umso wichtiger, eine rechtzeitige Mitteilung an den Versicherer zu senden. Dieser wird daraufhin einen neuen Beitrag für die Hausratversicherung ermitteln. Grund sind die neuen Wohnbedingungen: Ein Wohnungswechsel führt in der Regel dazu, dass sich grundlegende Faktoren und Kriterien ändern, die über die Beitragshöhe entscheiden. Vor allem die neue Wohnfläche sowie ggf. eine Änderung der Tarifzone führen dazu, dass der Versicherungsbeitrag angepasst werden muss.


