Zeitwert
Es gibt einige Versicherungen, bei denen die Regulierung von Sachschäden nach dem Zeitwert erfolgt. Dementsprechend wird den Versicherungsnehmern im Schadensfall ausschließlich eine Summe zugesprochen, die dem Wert der Gegenstände kurz vor deren Beschädigung oder Zerstörung entspricht. Ein Beispiel für solch eine Versicherung ist die private Haftpflichtversicherung: Im Schadensfall wird grundsätzlich der Zeitwert erstattet.
Für den Versicherungsnehmer bzw. die geschädigte Person ist dies von Nachteil: Zwar ist es durchaus gerecht, exakt den Wert zu erstatten, über welchen der jeweilige Gegenstand zuletzt verfügte, doch weil die Artikel bei der Anschaffung mehr wert sind und somit auch mehr kosten, muss bei Neuanschaffung oftmals noch aus eigener Tasche eine Zuzahlung erbracht werden.
Glücklicherweise ist der Hausrat nicht nach dem Zeitwert versichert. Bei Hausratversicherungen verhält es sich in der Regel so, dass der sogenannte Neuwert versichert ist. Dementsprechend können dieselben oder vergleichbare Gegenstände nach einem Schaden angeschafft werden, ohne dass vom Versicherungsnehmer eine Zuzahlung erbracht werden muss.


