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Besondere gefahrerhöhende Umstände

Wenn im Versicherungswesen von besonderen gefahrerhöhenden Umständen gesprochen wird, so sind damit Umstände gemeint, die auf ein höheres Risiko schließen lassen. Gemeint ist das Risiko, dass es zu einem Schadensfall kommt. Ein solches Risiko kann von den verschiedensten Faktoren ausgehen, die sich über ein vergleichsweise breites Spektrum erstrecken.

So gehen die Versicherer zum Beispiel von einer erhöhten Brandgefahr aus, wenn ein Haus mit einem Reetdach gedeckt ist. Mit Ziegeln gedeckte Dächer können sich nicht so schnell entzünden und bieten bei einem Feuer einen größeren Schutz. Wenn ein Reetdach erst einmal brennt, hat es die Feuerwehr bei ihrem Löscheinsatz besonders schwer. Ein ganz anderes Beispiel für einen gefahrerhöhenden Umstand verkörpert die sogenannte Alleinlage: Wenn sich ein Objekt in Alleinlage befindet, so gehen die Versicherer von einem erhöhten Einbruchrisiko aus. Die Praxis zeigt immer wieder, dass sich Diebe an entsprechende Objekte eher herantrauen, weil es keine Nachbarn gibt, die sie beim Einbruch beobachten könnten. In diesem Zusammenhang ist auch die Nutzung einer Immobilie als Ferienobjekt zu nennen: Weil die Eigentümer von selbst genutzten Ferienimmobilien nicht ständig vor Ort sind, ist von einem erhöhten Einbruchrisiko auszugehen.

Die Auswirkungen, die solch ein Umstand nach sich ziehen kann, sind zum Teil ganz unterschiedlich. In den meisten Fällen ist es so, dass sich die Versicherer aufgrund des höheren Risikos dazu gezwungen sehen, einen höheren Versicherungsbeitrag anzusetzen. In einigen Fällen ist es aber auch möglich, dass sich ein Versicherer gegen die Erteilung eines Versicherungsschutzes entscheidet und die Hausratversicherung somit nicht abgeschlossen werden kann.


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