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Versichert sind alle Sachen, die zum Hausrat gehören. Dazu zählen laut
Bedingungen die Dinge, die der Einrichtung dienen und die im Haushalt
gebraucht oder verbraucht werden.
Auch Antennen und Markisen sind versichert, wenn diese nur von Ihnen
privat genutzt werden. Gegenstände, die fest in das Gebäude eingebaut
sind, gehören ebenfalls zum Hausrat, wenn sie dem Mieter der versicherten
Wohnung gehören.
Darüber hinaus sind mitversichert:
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Rasenmäher
- Go-Karts, Spielfahrzeuge
- Kanus, Surfgeräte, Ruder-, Falt- und Schlauchboote
- Flugdrachen
Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte (aber keine Handelsware), die
gewerblichen Zwecken dienen, sind ebenfalls mitversichert, solange sie
sich nicht in Räumen befinden, die ausschließlich gewerblich genutzt
werden.
Alle genannten Gegenstände sind auch dann versichert, wenn sie fremdes
Eigentum sind. Ausgenommen ist Hausrat von Untermietern.
Erweiterungen sind möglich, siehe
Deckungskonzepte. Eingeschränkt, bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert
sind Wertsachen.
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