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Hausrat / Hausratversicherung / Versicherungsgegenstand

Welche persönlichen Güter sichert die Hausratversicherung ab?

Versichert sind alle Sachen, die zum Hausrat gehören. Dazu zählen laut Bedingungen die Dinge, die der Einrichtung dienen und die im Haushalt gebraucht oder verbraucht werden.

Auch Antennen und Markisen sind versichert, wenn diese nur von Ihnen privat genutzt werden. Gegenstände, die fest in das Gebäude eingebaut sind, gehören ebenfalls zum Hausrat, wenn sie dem Mieter der versicherten Wohnung gehören.

Darüber hinaus sind mitversichert:

  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Rasenmäher
  • Go-Karts, Spielfahrzeuge
  • Kanus, Surfgeräte, Ruder-, Falt- und Schlauchboote
  • Flugdrachen

Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte (aber keine Handelsware), die gewerblichen Zwecken dienen, sind ebenfalls mitversichert, solange sie sich nicht in Räumen befinden, die ausschließlich gewerblich genutzt werden.

Alle genannten Gegenstände sind auch dann versichert, wenn sie fremdes Eigentum sind. Ausgenommen ist Hausrat von Untermietern.

Erweiterungen sind möglich, siehe Deckungskonzepte. Eingeschränkt, bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sind Wertsachen.

Versicherungsvergleich