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"Basis", "Plus", "Top", "Kompakt", "Komplett", "Komfort", "Exclusiv"...
Es gibt viele Bezeichnungen für Deckungskonzepte, die von Versicherern
angeboten werden. Sie beinhalten in unterschiedlichem Maße Klauseln, die
den vorher beschriebenen Versicherungsschutz erweitern oder aber Ausschlüsse,
die laut VHB 92 gelten, negieren.
Diejenigen, die am häufigsten vorkommen, sind nachstehend beschrieben.
Zu den meisten Klauseln gelten Entschädigungsgrenzen, die häufig prozentual
auf die Versicherungssumme berechnet werden. Diese Begrenzungen können von
Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen.
Erweiterungen zur Gefahr Feuer
Überspannungsschäden
Hier handelt es sich um Schäden, die nicht durch direkten Einschlag eines
Blitzes hervorgerufen wurden, sondern indirekt, z.B. wenn der Blitz in eine
Überlandleitung einschlägt und dadurch eine Überspannung verursacht, die
den Fernseher beschädigt.
Sengschäden
Es gibt Versicherer die, entgegen den "normalen" Bedingungen, auch Sengschäden
bis zu einer bestimmten Grenze entschädigen. Das ist eine sinnvolle Erweiterung,
denn wie leicht kann es passieren, dass durch eine brennende Zigarette oder
umfallende Kerze ein Loch ins Polster gebrannt wird.
Fahrzeuganprall
Schäden, die durch ein Kraft- oder Schienenfahrzeug zustande kommen, das
gegen das Haus fährt und dadurch Hausratgegenstände beschädigt, sind hier
gemeint. Meistens gilt der Versicherungsschutz nur, solange sich die
Gegenstände in geschlossenen Räumen befinden.
Erweiterungen zur Gefahr Leitungswasser
Aquarien
Diese Klausel stellt das Wasser im Aquarium dem Leitungswasser gleich.
Es sind hier auch Schäden mitversichert, die durch ein auslaufendes Aquarium
entstehen, z.B. am Teppich oder an Möbeln.
Wasserbetten
Analog der Klausel Aquarien sind auch Schäden durch hieraus austretendes
Wasser mitversichert.
Rückstau
Entgegen dem "normalen" Versicherungsschutz sind hier auch Schäden versichert,
die durch Rückstau verursacht werden, der wetterbedingt ist, z.B. durch
starken Regen. Voraussetzung ist jedoch hierfür meistens, dass ein
funktionierendes Rückstauventil vorhanden ist.
Medienverlust infolge Rohrbruch
Wenn diese Klausel Vertragsbestandteil ist, übernimmt die Versicherung auch
Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Rohrbruch einen Mehrverbrauch an
Wasser verursacht. In den meisten Fällen werden Wasserabrechnungen aus
vorangegangenen Jahren zum Vergleich herangezogen, um die Höhe dieses
Schadens festzustellen.
Erweiterungen zu Einbruchsdiebstahl
Diebstahl von Hausrat aus KFZ
Es werden hier Sachen ersetzt, die aus einem geschlossenen KFZ gestohlen
werden und nicht über die KFZ-Versicherung zu regulieren sind, z.B. wenn
Sonnenbrillen aus dem Auto entwendet werden. Nicht versichert sind hier
jedoch elektronische Geräte, Fotoapparate und Wertsachen.
Einfacher Diebstahl
Während Diebstahl im Normalfall immer nur in Verbindung mit einem Einbruch
versichert ist, gibt es hier eine Ausnahme. Der einfache Diebstahl von Sachen
vom Versicherungsgrundstück ist mitversichert, und zwar für Wäsche, Kleidung,
Gartengeräte, Gartenmöbel, Kinderwagen.
Fahrraddiebstahl
Durch die Klausel wird Ersatz geleistet, wenn ein Fahrrad gestohlen wird,
solange es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde (mit Fahrradschloss)
oder wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand.
(Wenn es aus Ihrem eigenen verschlossenen Keller gestohlen wird, ist dies
ohnehin versichert.)
Da über diese Klausel nicht nur eines, sondern die Fahrräder der ganzen
Familie versichert werden können, sollten Sie darauf achten, ob die hier
vereinbarte Entschädigungsgrenze meistens 1 % der Versicherungssumme)
ausreicht. Falls nicht, kann diese gegen Mehrbeitrag erhöht werden.
Diebstahl aus Krankenzimmern
Diese Klausel beinhaltet den Versicherungsschutz für Sachen, die Ihnen bei
einem Aufenthalt im Krankenhaus oder bei einer Kur aus dem Zimmer gestohlen
werden.
Allgemeine Erweiterungen
Unterversicherungsverzicht
Der Versicherer garantiert hiermit, die vereinbarte Versicherungssumme als
ausreichend anzusehen und keine Abzüge im Schadenfall vorzunehmen.
Beruflicher Hausrat
Hier ist vereinbart, dass alle Sachen, die im Beruf oder Gewerbe gebraucht
werden, mitversichert sind, also auch, wenn diese sich in Räumen befinden,
die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Zu diesen Sachen zählen sowohl
Arbeitsgeräte als auch Einrichtungsgegenstände, bei manchem Versicherer auch
Musterkollektionen.
Anlagen, die zur Sicherung des Hausrates dienen
Über diese Klausel sind Gebäudebestandteile wie z.B. eine Alarmanlage
mitversichert.
Sachen in Bankgewahrsam
Gegenstände, die bei einer Bank z.B. im Schließfach lagern sind hier
ebenfalls bis zu einer bestimmten Grenze mitversichert.
Hotelkosten
Die Klausel sichert die Übernahme von Kosten für Hotel oder ähnliche
Unterbringung zu, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall nicht
mehr bewohnbar ist. Die Entschädigungshöhe ist zeitlich oder mit einem
Prozentsatz von der Versicherungssumme begrenzt.
Weitere versicherte Gefahren
Zusätzlich zu den in den Bedingungen schon enthaltenen Gefahren sind über
diese Klausel versichert: Schäden durch Implosion (kommt am Fernseher vor),
Verpuffung, Überschallknall, aber auch Schäden durch innere Unruhen und Streik.
Bewachungskosten
Gemeint sind Kosten, die anfallen können, wenn man z.B. nach einem Brand
jemanden beauftragt, die Wohnung zu bewachen, damit nicht geplündert wird.
Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
Hier kann man auch Aufwendungen für vorläufige Maßnahmen erstattet bekommen,
z.B., wenn man selbst zunächst ein Vorhängeschloss an der aufgebrochenen
Wohnungstür anbringt, bis die endgültige Reparatur von Tür und Schloss
durchgeführt wird.
Umzugskosten
Diese Klausel definiert die Kosten für einen Umzug infolge eines
Versicherungsfalls als mitversicherte Kosten (wie Transportkosten).
Erhöhte Entschädigungsgrenzen
Es gibt einige Klauseln, die in den Bedingungen festgeschriebene
Begrenzungen verbessern. Dies kann z.B. sein bei Wertsachen,
Außenversicherung, Kosten für Transport und Lagerung.
Elementarschäden
Hierzu zählen Schäden durch Überschwemmung, Überflutung, Erbeben, Erdsenkung,
Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.
In den meisten Fällen wird dieser Versicherungsschutz mit einer hohen
Selbstbeteiligung angeboten. Durch derartige Schadenereignisse in den
letzten Jahren besteht zunehmend Interesse an diesem Versicherungsschutz,
natürlich besonders in Gegenden, wo z.B. Überschwemmungen oder Erdbeben
schon vorgekommen sind.
Die Versicherer sind jedoch eher vorsichtig. Die meisten Anbieter versichern
nur Gebäude/Grundstücke, die in den letzten Jahren frei von derartigen
Schäden waren, oder sie schließen bestimmte Postleitzahlengebiete von
vornherein aus.
Allgefahrendeckung
Es gibt Versicherer, die spezielle Konzepte anbieten, die sich
Allgefahrendeckung nennen. Die versicherten Sachen sind dann auch gegen
Verlust oder Verschwinden jedweder Art versichert, meistens mit einer
Selbstbeteiligung. Diese Konzepte sind eher für hochwertige Haushalte gedacht
(z.B. mit einer Mindestversicherungssumme von 150.000 Euro und/oder einem
hohen Anteil an Werstsachen). Wenn dies auf Ihre Wohnung zutrifft, lassen
Sie sich darüber beraten, ob sich eine solche Versicherung für Sie lohnt.
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