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Versicherungsort ist Ihre Wohnung. Dazu gehören auch Räume und Nebengebäude
auf dem Grundstück, z.B. Keller, Waschküchen und Schuppen, die nur von
Ihnen genutzt werden.
Auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen sind der Wäschetrockner und die
Waschmaschine versichert, die Ihnen gehören. Garagen zählen auch dann zum
Versicherungsort, wenn sie nicht direkt auf dem Grundstück, wohl aber in
dessen Nähe stehen.
Darüber hinaus gilt die sogenannte Außenversicherung. Danach sind
Hausratgegenstände weltweit auch dann versichert sind, wenn sie sich nicht
in Ihrer Wohnung befinden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Sachen
Ihnen oder jemandem, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, gehören
(nicht Untermieter, siehe Versicherungsgegenstand) und dass sich die Sachen nur vorübergehend
(bis max. drei Monate) nicht in der Wohnung befinden.
Ihr Hausrat ist also auch versichert, wenn Sie ihn auf Reisen mitnehmen.
Nicht versichert sind dagegen Sachen, die Sie für längere Zeit mit ins
Wochenendhaus nehmen (auch nicht während der ersten drei Monate).
Als vorübergehend gilt auch, wenn Sie oder jemand, mit dem Sie in häuslicher
Gemeinschaft leben, zur Ausbildung, zum Wehr- oder Zivildienst länger als
drei Monate nicht in der versicherten Wohnung wohnt, solange kein eigener
Haushalt gegründet wird.
Für bestimmte Schäden gelten in der Außenversicherung Einschränkungen:
Schäden durch Sturm und Hagel sind nur versichert, wenn sich die Sachen
in Gebäuden befinden. Auch für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die
unter Versicherungsschutz beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die Außenversicherung gilt eine Entschädigungsgrenze von 10 % der
Versicherungssumme. Maximal werden 10.226 Euro bzw. (bei neueren Euro-Tarifen)
ein gerundeter Wert gezahlt.
Erweiterungsmöglichkeiten finden Sie unter
Deckungskonzepte.
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