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Wertsachen sind Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck,
Edelsteine, Perlen, alle Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Briefmarken,
Münzen, Telefonkarten, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins,
Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Collagen
und alle Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten).
Nicht dazu zählen Möbelstücke.
Für Wertsachen ist in den Bedingungen eine Entschädigungsgrenze von 20 %
der Versicherungssumme vorgesehen. Wenn also zu Ihrem Hausrat Gegenstände
gehören, die als Wertsachen gelten, müssen Sie sich die Mühe machen, deren
Wert möglichst genau zu errechnen. Ausschlaggebend ist der Wiederbeschaffungspreis.
Nur so können Sie feststellen, ob die Begrenzung 20 % der Versicherungssumme
ausreichend ist. Möglichkeiten, diese Entschädigungsgrenze zu erhöhen, sind
unter Deckungskonzepte genannt.
Neben der 20 %igen Entschädigungsgrenze gelten für bestimmte Wertsachen
folgende Begrenzungen: 1.023 Euro für Bargeld, 2.556 Euro für Urkunden,
Sparbücher und Wertpapiere, 20.452 Euro für Schmuck, Edelsteine, Perlen,
Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.
Bei neueren Euro-Tarifen sind diese Summen meist leicht nach oben aufgerundet.
Die Grenzen gelten nicht, wenn sich die Sachen in einem Tresor befinden, der
folgende Merkmale hat: Verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem
Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger
Tür. Haben Sie ein Sicherheitsbehältnis mit anderen Eigenschaften, können Sie
den Versicherer fragen, ob er dieses als Aufbewahrungsort akzeptiert.
Für Wohnungen mit besonders hochwertigem Hausrat gibt es spezielle Konzepte.
Bitte schauen Sie unter Deckungskonzepte bei dem Stichwort Allgefahrendeckung nach.
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