Kündigung der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung kann allerdings auch von Seiten des Versicherungsanbieters gekündigt werden. Dieses ist zum Beispiel unter Umständen dann möglich, wenn der Versicherte nicht seinen Obliegenheiten nachkommt oder wenn sich eine Gefahrenerhöhung ergeben hat. Zu den Obliegenheiten des Versicherten gehört zum Beispiel, dass dieser gängige und vereinbarte Sicherheitsbestimmungen beachtet.
Für beide Parteien besteht zudem ein Kündigungsrecht, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Dieses währt laut der allgemeinen Bestimmungen ebenfalls einen Monat lang, nachdem die Regulierung des Schadens erfolgt ist bzw. die Regulierung des Schadens durch den Versicherer abgelehnt wurde. Bei allen Kündigungsfällen gilt immer: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, nur dann ist sie auch wirksam.



