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Kündigung der Hausratversicherung

Wie bei jeder anderen Versicherung auch sind auch bei der Hausratversicherung die Kündigungsfristen zu beachten. Eine Hausratversicherung muss in der Regel bereits drei Monate vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden, damit die Kündigung vom Versicherer anerkannt wird. Beachten Sie also die Angaben zum Kündigungsrecht, wenn Sie Ihre alte Police kündigen möchten. Darüber hinaus besteht auch bei der Hausratversicherung die Möglichkeit, eine Kündigung vorzunehmen, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Eine solche Beitragserhöhung wird Ihnen mitgeteilt, woraufhin Sie laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einen Monat Zeit haben, mit einer Kündigung zu reagieren.

Die Hausratversicherung kann allerdings auch von Seiten des Versicherungsanbieters gekündigt werden. Dieses ist zum Beispiel unter Umständen dann möglich, wenn der Versicherte nicht seinen Obliegenheiten nachkommt oder wenn sich eine Gefahrenerhöhung ergeben hat. Zu den Obliegenheiten des Versicherten gehört zum Beispiel, dass dieser gängige und vereinbarte Sicherheitsbestimmungen beachtet.

Für beide Parteien besteht zudem ein Kündigungsrecht, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Dieses währt laut der allgemeinen Bestimmungen ebenfalls einen Monat lang, nachdem die Regulierung des Schadens erfolgt ist bzw. die Regulierung des Schadens durch den Versicherer abgelehnt wurde. Bei allen Kündigungsfällen gilt immer: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, nur dann ist sie auch wirksam.

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