Versicherungsumfang einer Hausratversicherung
Dass bei einer Hausratversicherung der Hausrat einer Wohnung oder eines Hauses versichert ist, erklärt sich von selbst. Bleibt allerdings die Frage, was man unter Hausrat versteht. Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die der Einrichtung und dem alltäglichen Ge- und Verbrauch dienen. Allerdings gibt es zahlreiche Gegenstände bzw. Schäden, welche die Versicherer ausschließen können. In einer normalen Hausratversicherung sind zum Beispiel in der Regel nicht Schäden versichert, die durch Überspannungen und andere Naturgewalten als Hagel und Sturm entstehen. Auch sieht es in puncto Fahrraddiebstahl, Glasbruch, Wertsachen und bei Schäden durch undichte Aquarien und Wasserbetten bei einem Standardtarif nicht gut aus. All diese Schäden können allerdings in der Regel durch Versicherungserweiterungen abgedeckt werden. Ob solche Erweiterungen des Versicherungsumfanges vonnöten sind, muss im individuellen Fall ermittelt werden. Wer zum Beispiel ein altes klappriges Fahrrad fährt, kann einen Verlust desselben im Ernstfall besser verschmerzen als jemand, der ein hochqualitatives und neues Rad besitzt.
In den folgenden Menüpunkten wollen wir Ihnen zunächst einmal den normalen Versicherungsumfang einer Hausratversicherung vorstellen. Hierzu gehören die Risiken Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser. In unserem Menüpunkt „Erweiterungen des Versicherungsschutzes“ finden sie dann nähere Informationen dazu, welche Risiken sich innerhalb einer Hausratversicherung zusätzlich absichern lassen.
Im Allgemeinen gilt aber immer: Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit entstehen, werden in der Regel nicht von den Versicherungen reguliert.



