Einbruchdiebstah, Raub, Vandalismus in der Hausratversicherung
Vom Einbruchdiebstahl zu unterscheiden ist der einfache Diebstahl: Fahrräder beispielsweise werden häufig gestohlen auch ohne dass ein Einbruch dafür begangen werden muss. Der Nachteil für den Versicherten hier: Wird lediglich etwas gestohlen, ohne dass ein Einbruch dafür begangen worden ist, springt in der Regel keine Versicherung ein und der Versicherte bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Vom Einbruchdiebstahl unterscheidet sich auch der Raub stark: Bei einem Raub ist entweder Gewalt im Spiel, die den Versicherten zur Herausgabe seines Eigentums zwingt, oder aber der Geschädigte kann sich aufgrund von Verletzungen nicht gegen den Raub wehren. Im Gegensatz zum einfachen Diebstahl ist der Raub allerdings in der Regel versichert.
Wichtig bei einer Hausratversicherung ist auch, dass der Schutz gegen Vandalismus eingeschlossen ist. Nicht selten kommt es vor, dass ganze Wohnungen im Zuge eines Einbruchs verwüstet werden – zum Beispiel wenn der Täter auf der Suche nach Wertsachen war. Hier kann der entstandene Schaden mitunter größer sein als der, der durch die Entwendung der Gegenstände verursacht wurde.
Natürlich hat auch im Falle des Einbruchdiebstahls, des Raubs und des Vandalismus der Versicherte die Sorge dafür zu tragen, dass es den Schädigern nicht allzu einfach gemacht wird: Wer sich zum Beispiel für eine gewisse Dauer aus seiner Wohnung entfernt, ohne die Fenster zu schließen und die Wohnungstür abzuschließen, lädt Übeltäter quasi ein und darf meist nicht auf die Kulanz seiner Versicherung hoffen.


