Hagel & Sturm und die Hausratversicherung
Die Naturgewalten Hagel und Sturm zählen zu den Elementarschäden. Der Schutz innerhalb einer Hausratversicherung umfasst allerdings tatsächlich ausschließlich diese beiden Naturgewalten. Und diese selbstverständlich auch nur dann, wenn sie sich auf den versicherten Hausrat auswirken. Dies wäre der Fall, wenn zum Beispiel durch das Einwirken des Sturms ein Zugang zum Inneren der Wohnung entsteht, sodass der Hausrat nachteilig beeinflusst werden kann. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist definiert, dass ein Sturm erst ab der Windstärke 8 vorliegt. Sollte dabei die Zerstörung eines Fensters oder einer Glastür für den Schaden verantwortlich sein, wird der Schaden an Fenster oder Tür selbst zumeist nicht reguliert, sondern ausschließlich der Folgeschaden. Wer auch Fenster und Glastüren schützen möchte, benötigt in der Regel eine Glasversicherung. Auch wenn Schäden durch Sturm und Hagel am Hausrat weniger wahrscheinlich sind als andere Schäden, kann im Falle des Falles ein nicht geringer Schaden entstehen.
Auch in Sachen Hagel und Sturm gilt, dass der Versicherte selbst eine gewisse Verantwortung dafür trägt, dass beide Umstände nicht auf einfachem Wege einen Schaden verursachen können: Geöffnete Fenster, die zum Beispiel dazu beitragen, dass Hagel in die Wohnung eintritt und dort durch Schmelzwasser einen Schaden verursacht, sind zu vermeiden, wenn man seinen Versicherungsschutz nicht gefährden möchte.
Leider sind bei einer normalen Hausratversicherung nicht alle Naturgewalten abgesichert. Möchte man sich auch vor Schäden schützen, die durch Erdsenkungen, Erdbeben, Erdrutsch, Überflutungen, Überschwemmungen, Lawinen und Schnee entstehen können, ist der ergänzende Abschluss einer Elementarschadenversicherung notwendig.


