Die Hausratversicherung und das Leitungswasser
Einen Sonderfall in puncto Leitungswasser stellt das Risiko dar, welches aus dem Zufrieren von sanitären Anlagen und Leitungen entsteht. Frost kann hierbei das Platzen der Leitungen verursachen und somit wiederum dazu beitragen, dass ein Wasserschaden entsteht. Sollte der Mieter die Verantwortung für die Wasserleitungen tragen, ist laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen auch der Schutz vor Frost in einer Hausratversicherung enthalten – genauso wie der Schutz vor anderen Bruchschäden. Der dabei entstandene Wasserverlust muss allerdings unter Umständen nicht Bestandteil der Leistungen sein.
Die Betonung beim versicherungstechnischen Begriff Leitungswasser liegt auf dem ersten Teil des zusammengesetzten Wortes. Selbst wenn es um das Wasser geht, das aus den hauseigenen Leitungen kommt, kann es Einschränkungen im Versicherungsschutz geben – so zum Beispiel bei einem Rückstau, der zusätzlich abgesichert werden kann. Ebenfalls zusätzlich abgesichert werden müssen Wasserschäden, die durch undichte Wasserbetten und Aquarien entstehen können.


