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Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungvertrag
bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör,
das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient
gilt ebenfalls als mitversichert.
Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstückbestandteile auf
dem Versicherungsgrundstück sind in der Regel nur aufgrund
besonderer Vereinbarung versichert.
Versichert sind infolge eines Versicherungsfalle auch Kosten,
die anfallen für ...
- das Aufräumen und den Abbruch von Sachen (Aufräumungs-
oder Abbruchkosten)
- das Bewegen, Verändern oder zum Schutz von Sachen
(Bewegungs- oder Schutzkosten)
- Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer
zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten
durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten)
Die Verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frost
- Sturm und Hagel
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