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Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten
Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der sogenannte Erst-Beitrag (bei der
Bauherrenhaftpflicht handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die
gesamte Dauer) nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Diese
beträgt normalerweise 2 Jahre.
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