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Wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der sogenannte Erst-Beitrag (bei der Bauherrenhaftpflicht handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die gesamte Dauer) nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Diese beträgt normalerweise 2 Jahre.

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