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Wohngebäude / Gebäudeversicherung / Ausschluss
Wann leistet die Wohngebäudeversicherung nicht?

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Nicht versichert sind unter anderem:
- Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeiführt
- Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen,
Erdbeben oder Kernenergie entstehen.
- Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen,
daß sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden.
- Sengschäden
- Kurzschluß- und Überspannungsschäden
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer
sowie Hochwasser
- Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen
- Schäden durch Sturmflut und Lawinen
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz
durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder
andere Öffnungen.
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