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Wohngebäude / Gebäudeversicherung / Ausschluss

Wann leistet die Wohngebäudeversicherung nicht?

Nicht versichert sind unter anderem:

  • Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt
  • Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen.
  • Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, daß sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden.
  • Sengschäden
  • Kurzschluß- und Überspannungsschäden
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer sowie Hochwasser
  • Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen
  • Schäden durch Sturmflut und Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
Versicherungsvergleich