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Wohngebäude / Gebäudeversicherung / Deckungskonzepte

Welche Zusatzoptionen können abgeschlossen werden?

"Basis", "Plus", "Top", "Kompakt", "Komplett"... Es gibt viele Bezeichnungen für Deckungskonzepte, die von Versicherern angeboten werden. Sie beinhalten in unterschiedlichem Maße Klauseln, die den Versicherungsschutz erweitern, bzw. Ausschlüsse, die in den Standardbedingungen enthalten sind, negieren.

Die am häufigsten vorkommenden sind nachstehend beschrieben. Zu den meisten Klauseln gelten Entschädigungsgrenzen, die häufig prozentual auf die Versicherungssumme berechnet werden. Diese Begrenzungen können von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen.

Erweiterungen zur Gefahr Feuer

Überspannungsschäden

Hier handelt es sich um Schäden die nicht durch direkten Einschlag eines Blitzes hervorgerufen wurden, sondern indirekt, z.B. wenn der Blitz in eine Überlandleitung einschlägt und dadurch ein "Durchknallen" der elektronischen Heizungssteuerung verursacht.

Feuernutzwärmeschäden

Diese entstehen an Gegenständen dadurch, dass sie absichtlich Wärme oder einem Feuer ausgesetzt werden. Ein Beispiel hierfür ist ein Kaminbrand.

Unbemannte Flugkörper

Als Erweiterung des "normalen" Versicherungsschutzes nach den Standardbedingungen sind hier auch Schäden versichert, die durch Anprall von z.B. Modellflugzeugen oder Meteoriten verursacht werden.

Fahrzeuganprall

Schäden, die durch ein Kraft- oder Schienenfahrzeug verursacht werden, das gegen das Haus oder andere versicherte Sachen fährt, sind versichert.

Dekontaminationskosten

Wenn durch Löscharbeiten der Boden des Grundstücks verseucht wurde und deshalb ausgetauscht werden muss, sind die dafür anfallenden Kosten über diese Klausel mitversichert.

Erweiterungen zur Gefahr Leitungswasser

Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen

Mit dieser Klausel erweitert sich der Versicherungsschutz der Standardbedingungen auf die hier genannten Anlagen. Es sind dadurch nicht nur Schäden durch Wasser, sondern auch durch andere Flüssigkeiten, wie z.B. Kühlmittel, Sole und Öle mitversichert.

Armaturen

Nicht nur Frost-, sondern auch sonstige Bruchschäden an Armaturen sind mitversichert.

Aquarien

Diese Klausel stellt das Wasser im Aquarium dem Leitungswasser gleich. Es sind dadurch auch Schäden mitversichert, die durch ein auslaufendes Aquarium entstehen, z.B. am Teppichboden oder am Parkett. Nicht versichert bleibt der Schaden am Aquarium.

Wasserbetten

Analog der Klausel Aquarien sind auch Schäden durch hier austretendes Wasser mitversichert.

Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes

Wasseraustritt aus den genannten Rohren wird - wie bei Aquarien - dem Leitungswasseraustritt gleichgestellt, also Beschädigungen, die dadurch am Gebäude entstehen, bezahlt. Außerdem gibt es Anbieter, die auch Bruchschäden an solchen Rohren entschädigen, jedoch nur, wenn diese innerhalb des Hauses verlaufen.

Erweiterte Versicherung von Rohrleitungen

Hier sind Rohre außerhalb des Hauses gemeint, die nicht standardmäßig im Versicherungsschutz enthalten sind, z.B. Ableitungsrohre auf dem Grundstück, Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks und/oder Rohre, die der Versorgung nicht versicherter Gebäude dienen.

Die meisten Versicherer fassen alle diese Rohre in einer Klausel zusammen. Es gibt aber auch noch Angebote, wo jede "Rohrart" einzeln mitversichert werden kann. Sollten Sie ein Angebot haben, wo eine Auswahl getroffen werden muß, schauen Sie sich den Wortlaut der Klauseln genau an, um entscheiden zu können, welche Sie überhaupt benötigen.

Rückstau

Entgegen dem "normalen" Versicherungsschutz sind hier auch Schäden versichert, die durch Rückstau verursacht werden, der wetterbedingt ist, z.B. durch starken Regen. Voraussetzung hierfür ist meistens, dass ein funktionstüchtiges Rückstauventil vorhanden ist.

Medienverlust infolge Rohrbruch

Wenn diese Klausel Vertragsbestandteil ist, übernimmt die Versicherung auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Rohrbruch einen Mehrverbrauch an Wasser verursacht. In den meisten Fällen werden Wasserabrechnungen aus vorangegangenen Jahren zum Vergleich herangezogen, um die Höhe dieses Schadens festzustellen.

Erweiterungen zur Gefahr Sturm

Aufräumungskosten für Bäume

Hier werden Kosten erstattet, die für das Wegräumen von Bäumen anfallen, die bei einem Sturm auf das Versicherungsgrundstück gestürzt sind. Einige Versicherer bieten diesen Schutz nur an, wenn es sich um vom Sturm entwurzelte Bäume handelt.

Tipp:Aufräumungskosten für Bäume werden vom Versicherer auch ohne die Klausel übernommen, wenn der Sturm diese auf versicherte Sachen geworfen hat.

Allgemeine Erweiterungen

Definition des Begriffes Wohngebäude

Einige Versicherer stellen Büros oder Praxisräume Wohnräumen gleich. Das heißt, sie versichern ein Haus, das durch Büros oder Praxen zu mehr als 50 % gewerblich genutzt wird, ebenfalls wie ein Wohngebäude. Das kann für den Eigentümer enorme Vorteile bringen, z.B. im Hinblick auf die Mitversicherung des Mietausfalls (siehe unten).

Zubehör und Grundstücksbestandteile

Es gibt Klauseln, die Zubehör oder sonstige Grundstücksbestandteile als versicherte Sachen definieren, auch ohne dass hierfür eine Versicherungssumme genannt wird oder diese Sachen ausdrücklich in der Police stehen.

Bei einigen Versicherern gilt für solche Sachen eine Entschädigungsgrenze. In diesem Fall müssen Sie prüfen, ob diese Begrenzung ausreicht.

Eingelagerte Einbaumöbel.

Die Klausel schützt das Eigentum eines Vermieters, auch wenn es nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Z.B. wenn ein Mieter den gemieteten Herd in den Keller schafft, weil er sich selbst einen neuen gekauft hat.

Regulär wäre dieser dann nicht versichert, da er nicht mehr fest eingebaut ist. Eine Lücke im Versicherungsschutz, die durch diese Klausel geschlossen wird, aber eben nur für vermietete Räume von Interesse ist.

Mietausfall/Nutzungsausfall

Es gibt etliche Versicherer, die mit einer Klausel den Zeitraum, für den diese Entschädigung gezahlt wird, von 12 Monate auf 18 oder sogar 24 Monate erhöhen.

Darüber hinaus wird teilweise sogar die Entschädigung von Mietverlust für gewerblich genutzte Räume mit angeboten. Eine separate Mietverlust-Versicherung (für gewerbliche Objekte üblich) ist dann nicht mehr nötig.

Hotelkosten

Die Klausel sichert die Übernahme von Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung zu, wenn das Haus durch einen Versicherungsfall nicht mehr nutzbar ist. In der Regel gilt diese Klausel nur für den Eigentümer, der sein Haus selbst bewohnt, also nicht für Mieter.

Rückreisekosten aus dem Urlaub

Hier kommt der Versicherer für Kosten auf, die entstehen, wenn wegen eines Versicherungsfalles eine vorzeitige Abreise aus dem Urlaub nötig wird. Im Allgemeinen ist eine bestimmte Schadenhöhe Voraussetzung hierfür.

Auch diese Kosten werden meistens nur für den Eigentümer gezahlt, der sein Haus selbst bewohnt.

Gebäudebeschädigung/Vandalismus

Kosten für Beschädigungen an Fenstern, Türen, Rolläden u.ä. werden erstattet, wenn jemand in das versicherte Gebäude einbricht oder dies versucht. Es gibt sogar Anbieter, die auch dann solche Kosten übernehmen, wenn es sich "nur" um Vandalismus (ohne Einbruch oder Einbruchversuch) handelt. Teilweise zählt dann auch die Beseitigung von Schäden durch Grafitti dazu.

Erhöhte Entschädigungsgrenzen für Kosten

Durch Klauseln wird zum Teil die Begrenzung der Entschädigung für Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten erhöht.

Elementarschäden

Hierzu zählen Schäden durch Überschwemmung, Überflutung, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. In den meisten Fällen wird dieser Versicherungsschutz mit einer hohen Selbstbeteiligung angeboten.

Durch derartige Schadenereignisse in den letzten Jahren besteht zunehmend Interesse an diesem Versicherungsschutz, natürlich besonders in Gegenden, wo z.B. Überschwemmungen oder Erdbeben schon vorgekommen sind. Jedoch verhalten sich die Versicherer eher vorsichtig.

Die meisten Anbieter versichern nur Gebäude/Grundstücke, die in den letzten Jahren frei von derartigen Schäden waren, oder sie schließen bestimmte Postleitzahlengebiete von vornherein aus.

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