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Wohngebäude / Gebäudeversicherung / Versicherungsschutz

Wann leistet die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/einschließlich Hagel.

Diese Gefahren können Sie auch einzeln oder in beliebiger Kombination versichern, z.B. nur Feuer, oder Feuer und Sturm. Da auch Leitungswasser- und Sturmschäden teuer werden können, sollten Sie aber möglichst alle drei Gefahren versichern.

Wenn Sie Beitrag einsparen möchten, ist es sinnvoller, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, anstatt eine versicherbare Gefahr wegzulassen, denn die Höhe der Selbstbeteiligung ist ja bekannt und überschaubar.

Bei allen versicherten Gefahren sind auch Schäden, die als unmittelbare Folge eines versicherten Ereignisses entstehen, mitversichert. Hierzu zählen z.B. Beschädigungen durch Löschwasser; das Eindringen von Regen in das Haus, nachdem der Sturm Dachziegel heruntergeworfen hat, aber auch das Abhandenkommen von Gegenständen, die aus dem Haus getragen wurden, um sie vor Beschädigung, z.B. durch ein Feuer, zu bewahren.

Feuer

Es besteht Versicherungsschutz gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern. Mögliche Zusätze und Konkretisierungen des Versicherungsschutzes finden Sie unter der Rubrik Deckungskonzepte.

Leitungswasser

Hier sind Schäden versichert, die am Gebäude durch Wasser, das (bestimmungswidrig) aus Wasserleitungen und Anlagen der Heizung austritt, entstehen (z.B. heruntergefallene Tapete oder Putz, aufgequollenes Parkett). Auch die Reparaturkosten, die durch Rohrbrüche oder Frost an den Rohren und wasserführenden Anlagen selbst entstehen, werden erstattet.

Üblicherweise gilt dies im Haus für alle wasserführenden Leitungen, außerhalb des Hauses jedoch nur für Zuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Grundstück. Schäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Heizkörpern und Heizkesseln sind versichert, jedoch nur, wenn sie durch Frost entstanden sind.

Hinweis: Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch Rückstau, der wetterbedingt ist. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Versicherungsschutz gegen die Gefahr Leitungswasser zu erweitern. Näher erläutert sind diese unter der Rubrik Deckungskonzepte.

Sturm und Hagel

Von einem Sturm ist im Versicherungsdeutsch dann die Rede, wenn mindestens Windstärke 8 vorherrscht. Schäden, die durch direkte Einwirkung des Sturms auf Gebäude oder andere versicherte Sachen entstehen, werden ersetzt, z.B. wenn Dachziegel abgetragen werden.

Ebenso Schäden, die dadurch entstehen, dass durch einen Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen geworfen werden, z.B. wenn Äste von einem Baum das Haustürvordach zerschlagen.

Ein Beispiel:Ein Beispiel für einen Hagelschaden ist ein durch Hagelkörner zerschlagenes Dachfenster. Hagelschäden sind auch dann versichert, wenn kein Sturm war. Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind in der Rubrik Deckungskonzepte beschrieben.

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