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Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die
Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/einschließlich Hagel.
Diese Gefahren können Sie auch einzeln oder in beliebiger Kombination
versichern, z.B. nur Feuer, oder Feuer und Sturm. Da auch Leitungswasser-
und Sturmschäden teuer werden können, sollten Sie aber möglichst alle
drei Gefahren versichern.
Wenn Sie Beitrag einsparen möchten, ist es sinnvoller, eine
Selbstbeteiligung zu vereinbaren, anstatt eine versicherbare Gefahr
wegzulassen, denn die Höhe der Selbstbeteiligung ist ja bekannt
und überschaubar.
Bei allen versicherten Gefahren sind auch Schäden, die als unmittelbare
Folge eines versicherten Ereignisses entstehen, mitversichert. Hierzu
zählen z.B. Beschädigungen durch Löschwasser; das Eindringen von Regen
in das Haus, nachdem der Sturm Dachziegel heruntergeworfen hat, aber
auch das Abhandenkommen von Gegenständen, die aus dem Haus getragen
wurden, um sie vor Beschädigung, z.B. durch ein Feuer, zu bewahren.
Feuer
Es besteht Versicherungsschutz gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag,
Explosion, Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern. Mögliche
Zusätze und Konkretisierungen des Versicherungsschutzes finden Sie
unter der Rubrik Deckungskonzepte.
Leitungswasser
Hier sind Schäden versichert, die am Gebäude durch Wasser, das
(bestimmungswidrig) aus Wasserleitungen und Anlagen der Heizung
austritt, entstehen (z.B. heruntergefallene Tapete oder Putz,
aufgequollenes Parkett). Auch die Reparaturkosten, die durch
Rohrbrüche oder Frost an den Rohren und wasserführenden Anlagen
selbst entstehen, werden erstattet.
Üblicherweise gilt dies im Haus für alle wasserführenden Leitungen,
außerhalb des Hauses jedoch nur für Zuleitungs- und Heizungsrohre
auf dem Grundstück. Schäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken,
Heizkörpern und Heizkesseln sind versichert, jedoch nur, wenn sie
durch Frost entstanden sind.
Hinweis: Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch Rückstau, der
wetterbedingt ist. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den
Versicherungsschutz gegen die Gefahr Leitungswasser zu erweitern.
Näher erläutert sind diese unter der Rubrik
Deckungskonzepte.
Sturm und Hagel
Von einem Sturm ist im Versicherungsdeutsch dann die Rede, wenn
mindestens Windstärke 8 vorherrscht. Schäden, die durch direkte
Einwirkung des Sturms auf Gebäude oder andere versicherte Sachen
entstehen, werden ersetzt, z.B. wenn Dachziegel abgetragen werden.
Ebenso Schäden, die dadurch entstehen, dass durch einen Sturm Gegenstände
auf versicherte Sachen geworfen werden, z.B. wenn Äste von einem Baum
das Haustürvordach zerschlagen.
Ein Beispiel:Ein Beispiel für einen Hagelschaden ist ein durch Hagelkörner
zerschlagenes Dachfenster. Hagelschäden sind auch dann versichert,
wenn kein Sturm war. Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind in
der Rubrik Deckungskonzepte beschrieben.
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