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Die Insassenunfallversicherung stellt einen zusätzlichen Schutz für
die Fahrzeuginsassen dar. Sie ist eine reine Summenversicherung, d.h.
bei einem Schaden erbringt der Versicherer unabhängig von der
Verschuldensfrage die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Bedingung ist jedoch, dass der Unfall einen unmittelbaren Zusammenhang
mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem
Abstellen des Kraftfahrzeuges aufweist. Auch Unfälle, die sich beim
Ein- oder Aussteigen ereignen, sind mitversichert.
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Versicherungsarten der Insassenunfallversicherung

Bei der Insassenunfallversicherung gibt es zwei unterschiedliche
Versicherungsarten: Das Pauschalsystem und das Platzsystem.... mehr
Wen schützt die Insassenunfallversicherung?

Versichert sind alle berechtigten Insassen des betreffenden Fahrzeugs.... mehr
Wogegen versichert die Insassenunfallversicherung?

Versichert werden kann der Tod von Insassen, die Invalidität, ein
Tagegeld und ein Krankenhaustagegeld.... mehr
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