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Versichert werden kann der Tod von Insassen, die Invalidität, ein
Tagegeld und ein Krankenhaustagegeld.
Tritt der Tod eines Insassen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
ein, so leistet der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme.
Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen
oder geistigen Leistungsfähigkeit eines Insassen, so leistet der
Versicherer ebenfalls die vereinbarte Versicherungssumme.
Bleibt nach einem Unfall eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit
eines Insassen zurück, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung
das Tagegeld gezahlt. Diese Zahlung dauert jedoch längstens ein Jahr.
Ein Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag vom Versicherer
gezahlt, an dem sich der Insasse in medizinisch notwendiger
vollstationärer Heilbehandlung befindet. Hier besteht eine Leistungsdauer
von längstens zwei Jahren.
Im Gegensatz zu einer normalen Unfallversicherung, die ihren Schutz
in allen Lebensbereichen und meist 24 Stunden am Tag anbietet, besteht
bei der Insassenunfallversicherung lediglich im Zusammenhang mit einem
Unfall des versicherten Fahrzeuges Deckung. Auch deshalb ist sie in der
Regel entbehrlich.
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