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KFZ-Versicherung / KFZ-Haftpflicht / Versicherungsgegenstand
In der KFZ-Haftpflicht mit versicherte Personen

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Im Rahmen der Kraftfahrzeugversicherung sind folgende Personen
versichert:
- der Versicherungsnehmer
- der Halter des Fahrzeuges
- der Eigentümer
- der Fahrer
Darüber hinaus sind beruflich bedingte Beifahrer, Omnibusschaffner
und der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers bei Dienstfahrten in
die Versicherung eingeschlossen.
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